Silvester steht vor der Tür — Falsche Kleidung führt zu Mitschuld

Wer zu Sylvester leicht brennbare Kleidung trägt, übernimmt im Falle eines Unfalls eine Mitschuld (OLG Jena, 5 U 146/06).

Mit dem Betrachten eines Feuerwerks setzt man sich bewusst der Gefahr einer Verletzung aus. Leicht brennbare Bekleidung ist bei einem solchen ein ungenügender Schutz, so die richterliche Auffassung. Sollte es daher zu einem Personenschaden an einem selber entstehen, muss man sich einen Teil der Schuld zurechnen lassen.

Dies führt dazu, dass diejenigen, die die verletzungserzeugenden Feuerwerkskörper abfeuerten, nicht in voller Höhe für den Schaden haftbar gemacht werden können. Auch eventuelle Schmerzensgeldansprüche können geringer oder vollkommen ausfallen.

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