Viele Stolpersteine in der gesetzlichen Unfallversicherung

Viele nehmen an, dass sie durch die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend abgesichert sind. Wenn denjenigen etwas passiert, würden die Leistungen die entstehenden Folgekosten schon decken. Jedoch werden viele Stoplersteine übersehen.

Stolperstein: Wann ist man versichert?

Wichtigste Frage ist, wann besteht denn eigentlich ein Versicherungsschutz. Dabei ist vielen bekannt, dass die gesetzliche während der Arbeitszeit und auf dem Weg zum Job und zurück schützt. Nur, dass schon der sogenannte Wegeunfall (zum Arbeitsplatz und zurück) einige Besonderheiten aufweist, ist nur noch wenigen bewusst. Denn, der Arbeitsweg beginnt beim Verlassen des Wohngebäudes, nicht wenn man die Wohnung verlässt. Dementsprechend endet er auch dort. Wer nicht den direkten Weg in die Firma nimmt, ist nur dann versichert, wenn es sich um einen schnelleren Weg handelt (z.B. über die Autobahn) oder wenn man vor der Arbeit die Kinder in die Schule oder zur Betreuung bringt. Ein Anhalten, um beim Bäcker das Frühstück zu kaufen unterbricht den Versicherungsschutz, das Anhalten an der Tankstelle auf dem Weg, um nachzutanken, hingegen nicht unbedingt.

Ähnlich sieht es während der Arbeitszeit aus. Der Handwerker, der im Auftrag des Chefs in einen Baumarkt fährt, um dort nötiges Baumaterial einzukaufen, ist versichert. Wer in die firmeneigene Kantine in der Mittagspause geht und dort speist, genießt Versicherungsschutz. Geht man aber zum Dönerstand auf der gegenüberliegenden Straßenseite, hat man bei einem Unfall Pech gehabt. Einkaufen in der Mittagspause unterliegt ebenfalls nicht dem Versicherungsschutz. Und nach einem jüngst veröffentlichten Urteil verliert man sogar den Unfallschutz, wenn man auf dem Weg zur oder von der Zigarettenpause ist sowie während dieser.

Betrachtet man das ganze zeitlich, dann ist ein „normaler“ Berufstätiger im Idealfall etwa 9 bis 10 Stunden versichert. Die restlichen rund 14 Stunden ist man unversichert.

Stolperstein: Wer ist versichert?

Eine einfache Frage, die schnell viele beantworten: der Berufstätige. Aber dass auch Studenten, Schüler, ja sogar die Kindergartenkinder gesetzlich unter den gleichen Bedingungen wie Berufstätige versichert sind, daran denken viel nicht. Auch Sportler im Verein, ehrenamtlich tätige Personen sind versichert — sogar wenn man bei Unfallhilfe oder Pannenhilfe zu Schaden kommt, bekommt man Leistung.

Alle anderen bekommen oder in anderen Lebenssituationen erhält man keine Leistung.

Stolperstein: Wie sehen die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aus?

Die gesetzliche Unfallversicherung hat als Versicherungsnehmer den jeweiligen Betrieb, die jeweilige Bildungsstätte, den entsprechenden Verein etc. Sie übernimmt die zivilrechtliche Haftung der gerade genannten Versicherten gegenüber der geschädigten Arbeitnehmer, Schüler, Studenten etc.

Dem entsprechend sieht die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung aus. Die Unfallversicherung erbringt folgende Leistungen gegenüber den Verunfallten:

  • Medizinische Versorgung
  • berufliche und soziale Wiedereingliederung
  • finanzielle Entschädigung während der Rehabilitationsmaßnahmen erhalten die Versicherten, soweit sie in dieser Zeit kein Entgelt erzielen können, Entgeltersatzleistungen in Form von Verletztengeld und Übergangsgeld.
  • Geldleistungen an Hinterbliebene
  • Pflegeleistungen
  • Anpassung des Arbeitsplatzes an die eventuelle körperliche Beeinträchtigung des Verunfallten

Also im Schwerpunkt handelt es sich um Sachleistungen an den Verunfallten. Da die Versicherung zu dem als Versicherungsnehmer den Arbeitgeber hat, ist eine der Hauptaufgaben, die Vermeidung von Unfällen.

Dauerhafte Geldleistungen an den Verunfallten stehen dagegen nicht primär im Leistungsversprechen. Einkommenseinbußen sind Ihr Problem!

Die Abhilfe

Um auch finanzielle Einbußen zu vermeiden, ist eine private Unfallversicherung unabgänglich. Nur über diese wird sichergestellt, dass man bei einer Invalidität aufgrund eines Unfalls, die nicht gleich zu einer Berufsunfähigkeit führt, dauerhafte Einkommensverluste vermeiden (Unfallrente) kann und die einen Teil neuer finanzieller Belastungen, z.B. Umbauten im privaten Bereich, (Invaliditätsleistung, Vorschusszahlung) abgenommen bekommt. Gute Unfallversicherungen bieten dazu noch weitere Leistungen analog zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Zudem ist es bei der privaten Unfallversicherung vollkommen egal, ob es sich um einen Berufsunfall handelt oder einen privaten. Auch wer an dem Unfall die Schuld trägt ist vollkommen egal.

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