Kfz-Versicherung kündigen, auch wenn der Stichtag verpasst wurde

Bis zum 30. November musst Du, wenn Du wechseln willst, Deine Autoversicherung wechseln. Nur, was, wenn Du diesen Termin verpennt hast?

Eventuell — und das nicht selten, hast Du noch einmal eine Gnadenfrist von und 2 Wochen. Diese Gnadenfrist hast Du, sollte die Kfz-Versicherung teurer geworden ist. Und ist das Deine? Oder weißt Du das eventuell nicht? Denn nicht alle Versicherer teilen Dir mit, dass Du ein gesondertes (erweitertes Kündigungsrecht aufgrund einer Tariferhöhung hast.

Ist Deine Versicherung teurer geworden?

Um auf das Sonderkündigungsrecht ausweichen zu können, musst Du natürlich wissen, ob Deiner Versicherung teurer geworden ist. Bei der Kfz-Versicherung ist dies jedoch nicht immer sofort ersichtlich, das durch den Wechsel der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Beitrag zu, Vorjahr oft sinkt.

Daher musst Du etwas rechnen, um eine versteckte Preiserhöhung zu ermitteln.

Dein Beitrag errechnet sich auf Basis der Prozente, die hinter der Schadensfreiheitsklasse stehen. Die entsprechende Tabelle der Zuordnung der Prozente zu der SF-Klasse findest Du immer in den allgemeinen Versicherungsbedingungen Deiner Police. Steht da zum Beispiel, dass Deine aktuelle SF-Klasse einem Prozentwert von 45% entspricht, dann bedeutet dass, dass Du 45% des regulären Beitrags bezahlen musst. Hat die neue Schadenfreiheitsklasse einen Prozentwert von 40% zahlst Du nur noch 40% des regulären Beitragssatzes.

Gehen wir mal davon dass der reguläre Beitrag 1000 EUR beträgt, dann musst Du also aktuell 450 EUR zahlen, nächstes Jahr 400 EUR. Ist der neue Beitrag jedoch höher als diese 400 EUR, dann hast Du es mit einer Preiserhöhung zu tun.

Aus diesem Beispiel ergibt sich folgender Vergleich:

Was machen, wenn die Autoversicherung teurer geworden ist?

Wie schon gesagt, wenn die Versicherung teurer geworden ist, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Dieses verlängert Deine Kündigungsfrist geringfügig. Das einzige was Du nun machen musst ist, die Kündigung unverzüglich zu schreiben und abzusenden. Idealerweise per Fax oder Einschreiben. Auch Online geht es bei einigen Versicherern inzwischen. Jedoch kann es sein, dass Du in diesem Fall eine schlechte Position hast, wenn es zu einem Streit wegen des Eingangs der Kündigung kommen sollte.

Bei Kündigungen über die Website solltest Du unbedingt sicherstellen, dass Du eine Eingangsbestätigung erhältst. Diese enthält in der Regel Datum und Uhrzeit des Kündigungseingangs. Auch sollte bei der Eingangsbestätigung angegeben sein, dass es sich um eine Vertragskündigung handelt sowie die Vertragsnummer benannt sein.

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