Bist Du als Lehrling über den Betrieb unfallversichert?

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Auch wenn man sich als Berufseinsteiger nicht gerade für ein solches Thema interessiert, schließlich ist man ja noch jung und gesund und vollkommen motiviert und dynamisch, kann sich die Frage schnell stellen. Denn je nach dem, was man als Lehrling für einen Ausbildungsberuf ausgewählt hat, ist man mehr oder weniger großen und vor allem offensichtlichen gesundheitlichen Gefahren während der Arbeitszeit ausgesetzt. Da ist es egal, ob man einen handwerklichen Beruf erlernt oder Bäckerei-/Fleischfachverkäufer oder einen kaufmännischen Beruf im Büro erlernt, Unfälle können immer und jederzeit passieren.

Aber, was ist, wenn das gerade passiert?

Immer wieder hört man von Unfällen während der Arbeitszeit. Viele gehen glimpflich aus, z.B. der Schnitt am Bogen Papier. Aber andere sind schwerwiegend, führen zu schweren Verletzungen oder gar zu dauerhaften Schäden.

Aus diesem Grund (und nicht nur aus diesem) wurde im 19. Jahrhundert in Deutschland im Rahmen verschiedenster Sozialgesetze die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ins Leben gerufen. In dieser sind sämtliche Mitarbeiter sämtlicher Unternehmen in Deutschland automatisch versichert. Diese Versicherung erfolgt durch den Arbeitgeber über die entsprechende zuständige Berufsgenossenschaft. Und das der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer – und damit auch die Lehrlinge – in dieser Versicherung versichern muss, trägt er auch die Beiträge. Daher ist für viele diese Versicherung vollkommen unbekannt.

Die gesetzliche Unfallversicherung – und hier reden wir nicht über die Sonderfälle – schützt jedoch den Versicherten nur zu gewissen Zeiten. Der Schutz tritt erst auf dem Weg zur Arbeitsstätte ab Verlassen seines Wohnhauses ein und endet optimal beim Betreten des eigenen Wohnhauses nach Arbeitsschluss. Also hilft die Versicherung nur bei Unfällen, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung oder in Zusammenhang mit der Tätigkeit und dem Broterwerb stehen. Eine Ausnahme beim Schutz stellt zum Beispiel das Verlassen des Betriebs dar, um bei Bäcker gegenüber seine Pausenversorgung zu beschaffen oder der Halt auf dem Rückweg nach Hause im Supermarkt, um etwas fürs Abendessen zu besorgen – nicht beruflich bedingtes Verlassen der Betriebsstätte oder das Unterbrechen der Heimfahrt sind „privat Vergnügen“ und im Falle eines Unfalles Sache des Arbeitnehmers.

Zu dieser hier nur angerissenen Problematik des Versicherungsschutzes kommt auch die Leistung. Denn die GUV hat eine vollkommen andere Zielsetzung als eine private Unfallversicherung. Die Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung liegt in

  • Der Vermeidung von Unfällen,
  • der schnellen und weitestgehenden Wiederherstellung der körperlichen Unversehrtheit des Verunfallten sowie
  • gegebenenfalls der Anpassung des Arbeitsplatzes an die körperlichen Beeinträchtigungen des Verunfallten.

Alles Sachleistungen! Hier bekommt der Arbeitgeber Hilfe, den Arbeitsplatz umzugestalten. Hier bekommt der Arbeitgeber Unterstützung, wenn er seine Abläufe oder Maschinen so modifiziert, dass zukünftige Unfälle vermieden werden.

Und was bekommt der Verunfallte? Auch keine – wie aus der privaten Unfallversicherung bekannt oder gewohnt – Geldzahlungen, sondern ebenfalls Sachleistungen, wie Reha in Spezialkliniken, Umschulungen, Lebenshilfe. (siehe auch Viele Stolpersteine in der gesetzlichen Unfallversicherung)

Neben dieser gesetzlichen Pflichtversicherung gibt es auch sozial veranlagte Arbeitgeber. Diese schließen zusätzlich für ihre Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung ab. Hierbei handelt es sich um eine private Unfallversicherung, die ebenfalls der Arbeitgeber bezahlt, die jedoch im Gegensatz zu der gesetzlichen Unfallversicherung Geldleistungen an den Verunfallten auszahlt. So wollen die Arbeitgeber eventuelle kurzfristige oder auch längerfristige Einkommenseinbußen oder auch private Kosten des Arbeitnehmers, sein Leben den neuen Bedingungen anzupassen, etwas abfedern.

Diese privaten Gruppen-Unfallversicherungen sind jedoch oftmals nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein. Das heißt, nach Möglichkeit sollte sich jeder zusätzlich noch mit einer privaten Unfallversicherung versorgen. Diese kann jedoch im Versicherungsumfang (vor allem bei der Versicherungssumme und eventuell bei der Invalidenrente) etwas abgespeckt werden, da ja ein Schutz über die Gruppenunfallversicherung besteht.

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