Unwetterschäden – Versicherung leistet, aber welche?

Viele Schäden – etwa 70% — betreffen das Wohngebäude. Gut, wenn man dieses nicht nur gegen Feuer versichert hat, sondern Sturm und Hagel mit eingeschlossen sind. Dann werden wenigstens schon einmal Schäden, wie abgedeckte Dächer oder durch umgestürzte Bäume durch den Versicherer bezahlt. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es einen Sturm, also Windgeschwindigkeiten ab 63 km/h (Windstärke 8), gegeben hat.

Wer sein Haus gegen Elementarschäden abgesichert hat – unter anderem Rückstau, Überflutung und Überschwemmung – der muss sich zu dem keine Gedanken über die Kosten des Feuerwehreinsatzes machen, um den Keller auspumpen zu lassen. Auch die Kosten der Austrocknung sind dann abgedeckt.

Ähnlich sieht es bei der Hausratversicherung aus. Sie steht für Schäden am Mobiliar gerade, z.B. wenn durch Sturm ein Fenster beschädigt (das ist Sache der Wohngebäudeversicherung) wird und die Möbel daraufhin in Mitleidenschaft gezogen werden. Aber auch Markisen, Blumentöpfe / -Kästen oder Satellitenschüsseln sind über die Hausratversicherung abgesichert.

Durch einen Sturm fliegt allerhand umher. Dachziegel, Mülltonnen, Äste, umstürzende Bäume oder Hagel können das Auto beschädigen. Für solche Schäden kommt die Kaskoversicherung des Autos auf. Hier muss man lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung der Teilkaskoversicherung zahlen. Das Gute: Die Vollkaskoversicherung ist hier außen vor, so dass der Schadensfreiheitsrabatt nicht belastet wird.

Natürlich ist der Versicherungsschutz abhängig von der Police. So kann vorkommen das einzelne Schäden nicht ersetzt werden, da diese einfach nicht versichert wurden oder bestimmte in aktuellen Policen eingeschlossene Gefahren/Gegenstände beim Abschluss Ihrer Police noch gar nicht bekannt waren. Es ist daher wichtig, um nicht auf Schäden sitzen zu bleiben, diese regelmäßig auf Aktualität prüfen zu lassen.

Zu dem kann es bei selbstbewohnten Häusern sinnvoll sein, die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung (dafür ist der Gebäudeeigentümer zuständig!) bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Nicht nur, weil es oft Rabatte gibt, wenn man beide beim gleichen Versicherrer hat, sonden auch, weil man sich dann keine Gedanken machen muss, welcher Schaden bei wem zu meldet ist.

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