Unnötige Versicherungen: Zusatzversicherung für Brillen

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Es gibt einige Versicherungsprodukte, die auf den ersten Blick nützlich sind, jedoch auf dem zweiten nicht das halten, was man glaubt als Leistung zu erhalten. Hierzu gehören auch die Zusatzversicherungen für Brillen.

Das Versprechen der Brillenzusatzversicherung

Vor längerer Zeit wurden von der gesetzlichen Krankenversicherung Sehhilfen bezahlt. Im Rahmen einer der vielen auf den Rücken der Versicherten durchgeführten Reformen fielen diese jedoch aus dem Leistungskatalog.

Da die Sehhilfen nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse beglichen werden, wurde hier ein Markt für die privaten Versicherer geöffnet. Hierbei versprechen die Versicherungen in der Regel Punkte

  1. Die Zahlung eines festgelegten Betrags für eine neue Brille (z.B. Zahlung von 75%, maximal 300 Eur)
  2. Die Zahlung des vereinbarten Betrags in regelmäßigen Abständen bei der Anschaffung. (z.B. alle 2 Jahre)
  3. Ausnahmen bei Notfällen (z.B. Vorzeitige Leistungserbringung, wenn die Sehstärke sich um mindestens 1,0 Dioptrien ändert.)

Die Kosten der Brillenzusatzversicherung

Die Versicherungen liegen abhängig vom Alter der zu versichernden Person bei mindestens 10 Euro. Sie können auch schnell bei 20 Euro liegen. Relevant für die Kosten ist dabei nicht nur, wie alt die versicherte Person ist. Auch der oben genannt Leistungsumfang für die Brille beeinflusst die Kosten.

Nicht selten gibt es zu dem die Versicherung nicht alleine. Sie wird oft in ein Bundle verpackt. Z.B mit Heilpraktiker-Leistungen oder Hörgeräten. Diese Bündels sollen die Hohen Kosten für den Versicherten verschleiern.

Warum die Brillenzusatzversicherung unnötig ist.

Wenn man sich den Preis für reine Brillenzusatzversicherungen ansieht, wird feststellen, dass sich diese rechnerisch nicht lohnen und den Namen Versicherung nicht verdienen.

Bei monatlichen Kosten von rund 10 Euro (oder sogar mehr) und eine Leistungserbringung alle 2 Jahre, zahlt man erst einmal 240 EUR ein, bevor man überhaupt einen Anspruch hat. Dazu kommt, dass man für den Maximalbetrag — entsprechen obigem Beispiel — ein Brille für mindestens 400 EUR kaufen muss, um die Maximalleistung abrufen zu können.

Am Ende kostet Ihnen die Brille zwar scheinbar weniger als den Rechnungsbetrag, Sie zahlen jedoch den Löwenanteil, wie die Beispielrechnung zeigt:

Rechnungsbetrag                            400,00 EUR
Abzgl. Versicherungsleistung       -300,00 EUR
Eigenanteil                                        100,00 EUR

Zzgl. Versicherungsbeitrag             240,00 EUR

Gesamte Eigenleistung                   340,00 EUR

Am Ende zählt die Versicherung in diesem Beispiel ganze 60,00 Euro!

In dem Beispiel muss man mindestens für 360,00 Euro eine Sehhilfe erwerben, um wenigstens das ausgezahlt zu bekommen, was man eingezahlt hat.

Fazit

Die Brillenzusatzversicherung verdient den Namen nicht, den sie trägt. Es handelt sich vielmehr um eine Unterstützung zu Bildung einer Rücklage.

Damit sich die Brillenzusatzversicherung für den „Sparer“ rentiert, muss die Zahlung der Versicherung auf Höhe der Einzahlungen liegen. Das führt dazu, das man auf hochpreisige Brillen zurückgreifen müsste. Bei günstigen oder mittelpreisigen Sehhilfen, ist es ein Verlustgeschäft für den Versicherten. Also für Dich.

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