Kostenloses Girokonto der comdirect: Inzwischen Augenwischerei

Je nachdem, was man selbst für ein Typ von Bankkunde ist, empfiehlt es sich, auf kostengünstige Banken zurückzugreifen und damit sich ein kostenloses Girokonto zuzulegen. Insbesondere dann gilt das, wenn man eigentlich nur das Konto braucht, um den monatlichen Gehaltseingang zu erhalten und seine Kosten einfach zu bezahlen.

Die comdirect – Tochter der Commerzbank – ist so eine „günstige“ Bank. Da man als Kunde alles selber online macht, kann die Bank ihre Girokonten ohne Kontoführungsgebühren anbieten.

Aber: Inzwischen gibt es versteckte Kosten und „Fallen“ bei dem Girokonto!

Gebühren

Die comdirect wirbt bis heute damit das für das Konto keine Gebühren anfallen. Diese Aussage stimmt nur bedingt. Denn inzwischen erhebt man Gebühren, über die man nicht unbedingt sofort stolpert.

Es ist an einigen Geldautomaten möglich, auf sein Konto Bargeld einzuzahlen. Dafür steckt man seine Karte einfach in den Automaten, teilt über den Dialog mit, dass man keine Auszahlung sondern eine Einzahlung tätigen will und packt m Anschluss daran das Geld in die entsprechende sich öffnende Lade. Manchmal bekommt man so sein Hartgeld auch los.

Bis letztes Jahr war diese Einzahlungstransaktion kostenlos, wenn man sie an einem Automaten der Commerzbank tätigte. (Ob es an anderen Automaten überhaupt möglich ist bzw. war ist nicht bekannt!) 2017 führte man klammheimlich für diese Transaktionen Gebühren ein!
Wenn man im Jahr mehr als 2 Einzahlungen über einen Automaten tätigt, werden ab der 3. Einzahlung happige Gebühren fällig.

Also dafür, das man sein Überzähliges Geld zu Bank bringt oder auch nur sein Konto ausgleichen will muss man zahlen! Aus unserer Sicht handelt es sich bei dem Girokonto somit nicht um ein kostenfreies Konto.

Mindestauszahlung

Die neueste Änderung im Rahmen des Girokontos liegt bei der Auszahlung. Obwohl man hier sein Geld immer noch an den Automaten der Cashgroup kostenlos erhält, bekommt man dieses nicht unbedingt ausgezahlt.

Fast klammheimlich – der Kunde wurde in einer Mail in der Online-Postbox informiert, bekommt man nur noch sein Geld ausgezahlt, wenn man mindestens 50 Eur abhebt. Sollt man unter diesem Betrag liegen (z.B. kann man an vielen Automaten der Postbank Mindestbeträge von 10 EUR holen), bekommt man die Information, dass man mit einer „nicht berechtigten Karte“ Geld ziehen möchte.

Die comdirect schreibt in Ihrer Information:

Wir haben eine wichtige Information für Sie: Ab dem 12.02.2018 können Sie mit Ihrer comdirect girocard erst ab einem Betrag von 50 Euro Bargeld an Geldautomaten abheben

Das hat einen guten Grund: Wir möchten Ihnen auch in Zukunft alle Leistungen rund um Ihr comdirect Girokonto möglichst kostenlos anbieten. Ermöglichen können wir das nur, indem wir die für uns kostenintensiven Dienstleistungen, wie z.B. zahlreiche Bargeldverfügungen von kleinen Beträgen an Geldautomaten, minimieren.

Nutzen Sie zukünftig einfach diese Alternativen:

Bargeld abheben im Einzelhandel
Sie können auch weiterhin in über 13.000 Geschäften im Einzelhandel Bargeldbeträge unter 50 Euro erhalten. Dafür müssen Sie in der Regel für mindestens 20 Euro einkaufen und Ihren Einkauf mit der girocard bezahlen.

Bezahlen mit Ihren comdirect Karten
Auch kleinere Beträge können Sie bargeldlos mit Ihrer girocard oder Visa-Karte bezahlen. Wenn Sie noch keine comdirect Visa-Karte haben, beantragen Sie diese gleich hier im Persönlichen Bereich unter Konto & Karte > Kartendaten. Die Visa-Karte ist für Sie kostenlos.

Gut zu wissen: Wenn der verfügbare Geldbetrag auf Ihrem Konto zum Zeitpunkt der Bargeldabhebung geringer ist als 50 Euro, können Sie auch weiterhin mit der girocard Beträge unter 50 Euro an Geldautomaten abheben. Bitte beachten Sie: der verfügbare Betrag berücksichtigt Ihren eventuell vorhandenen Disporahmen. JuniorGiro Kunden erhalten selbstverständlich auch weiterhin mit ihrer girocard Bargeldbeträge unter 50 Euro.

Also ist für den Kunden auch hier versteckte Kosten zu rechnen: Solange man nicht an die Grenze des verfügbaren Geldbetrags kommt, gibt’s immer nur 50 EUR. Willkommen im Dispo-Kredit! Und damit beim Zahlen von teurer Zinsen an die Bank!

Interessant ist auch, dass die Bank die Ankündigung vor einigen Monaten – am 5. Februar 2018 – gemacht hat. Das darin enthaltene Datum der Einführung dieser Beschränkung, 12. Februar 2018 aber nicht stimmt, sondern die Einführung erst jetzt erfolgt ist. Die Änderungen der AGB wurden im Oktober des letzten Jahres zum 1. Januar 2017 angekündigt. Interessanterweise aber auch nur per Nachricht in der Postbox des Kontos. Ein Vorgehen, dass, da es sich um vertragliche Vereinbarungen handelt, in geeigneter Schriftform (also postalisch) dem Kunden übermittelt hätte werden müssen.

Im Übrigen…

Die comdirect ändert in jüngster Zeit laufend einzelne Vertragsbestandeile. Es ist daher nicht auszuschließen, dass man sich hier weitere versteckte Kosten ausdenkt und diese schlecht kommuniziert.

Gerade das „schlecht kommunizieren“ ist in dem Fall der Abhebungsbeschränkung deutlich erkennbar, da, wenn man die Servicenummer der Bank anruft man per Bankansage auf die Änderung hingewiesen wird. Es scheinen dort nicht unerheblich viele erboste Kunden aufgeschlagen zu sein, die von dieser AGB-Änderung erst etwas am Automaten mitbekommen haben.

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