Kann man eine Unfallversicherung ruhend stellen?

Das Geld wird aus irgendwelchen Gründen knapp. Daher sucht man nach Wegen, wie man Kosten einspart. Nicht selten fallen einem da Versicherungsbeiträge in die Augen.

Gerade in der Not kommt man daher schnell drauf, dass man gerade Versicherungsbeiträge einsparen kann. Folglich greift man zu Stift und Briefbogen und kündigt schnell die Versicherung zum nächst möglichen Termin. Wer etwas schlauer, voraus denkender vorgeht, der legt die Versicherung still — im Fachjargon redet man hier von ruhend stellen.

Jedoch geht das bei einer Unfallversicherung?

In Absprache mit dem Versicherungsunternehmen kann man bei einer Unfallversicherung auf die Beitragszahlungen verzichten. Dies geht über einen gewissen Zeitraum, danach muss die Zahlung wieder aufgenommen werden. Die Beträge können aber danach etwas höher sein als ursprünglich.

Jedoch sollte man hierbei folgendes beachten:

  1. Für die Zeit der ruhend Stellung besteht zwar der Versicherungspolice weiter, jedoch im Fälle eines Unfalls er folgen keine Leistungen aus dem Vertrag.
  2. Die Stilllegung ist nicht nur zeitlich auf eine maximale Länge beschränkt. Diese Maximaldauer ist auch von der bisherigen Vertragslaufzeit und der schon in Anspruch genommenen Stilllegungsdauer in einem gewissen vergangenen Zeitraum abhängig.

Auf Grund des Wegfalls des Leistungsanspruchs ist es nicht unbedingt ratsam, die Versicherung ruhend zu stellen. Hier sollte man zunächst nach Optimierungsmöglichkeiten suchen. So kann eine Police zu aktuelleren Bedingungen manchmal günstiger sein. Oder es wurden Rabatte des Versicherers aufgrund mehrere Verträge bei ihm nicht berücksichtigt. Ggf. Kann man auch auf Leistungen verzichten oder die Versicherungssumme reduzieren.

Alle diese Wege führen zu einer finanziellen Entlastung. Haben jedoch den Vorteil, dass man den Anspruch auf Leistungen aus der Versicherungspolice nicht verliert.

Des Weiteren schaue Dir am besten, bevor Du die Stilllegung der Unfallversicherung prüfst und erwägst, ob nicht unwichtige und nur Kosten verursachende Versicherungen gekündigt werden können.

Die Unfallversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie mindert schließlich finanzielle Folgen aufgrund eine Unfalls und wird daher (auch wenn dies nur für Werktätige gilt) als kleine Schwester und Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet. Daher sollte nur im äußersten Notfall, wenn die Ersparnisse nicht ausreichend und eine kurzfristige finanzielle Krise zu vermeiden gilt, auf eine Stilllegung zurückgreifen. Nur im schlimmsten Fall, wenn alle Stricke reißen, ist eine Kündigung in Erwägung zu ziehen.

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