Warum Mahnungen von Giropay Fakes sind

Immer wieder trudeln Fake-Mails unterschiedlicher Websites, vor allem angeblich von Ebay oder Amazon bzw. von Zahlungsdienstleistern, ein. Hierbei wird immer wieder behauptet, dass der Empfänger Geld schulden würde: Rechnungen bis heute nicht beglichen seien oder Rückbuchungen wegen ungedecktem Konto erfolgten.

Während man oft eine solche Mail leicht an wenigen Merkmalen erkennen konnte, z.B. eine unpersönliche Ansprache, werden die Betrüger dank Einbrüche in die Datenbanken einzelner Unternehmen immer geschickter beim Aufbau der Fake-Mail. Wie das Beispiel zeigt.

Fake.Mail: Eine Mahnung von Giropay24

Ausgegraut habe ich mal die Mailadresse an die diese Nachricht ging, wie auch die namentliche Anrede (Vor- und Zunahme) wie auch die im Schreiben genannte Anschrift.

Wie man sieht wisse die Betrüger schon relativ viel über das Opfer. Sie wissen, dass wie der Empfänger heißt und welche Anschrift er haben müsste. Sie wissen auch, wo sie den Datensatz gestohlen haben. Und daher wissen sie auch,, dass der Empfänger Kunde bei einem bestimmten Unternehmen ist.

Im Beispielsfall handelt es sich um Daten aus dem Hause eBay. Da es sich um eine Shoppingplattform handelt, ist es relativ wahrscheinlich, dass der Empfänger hier Waren gekauft hat. Folglich musste er sie bezahlen und hat wahrscheinlich Giropay oder Paypal genutzt. (Übrigens ähnliche Schreiben gibt’s auch angeblich von Paypal!). Und so ist er Empfänger der Fake-Mail.

Auch wenn, es inzwischen schwieriger wird, solche Mails zu erkennen, mann kann es, wenn man etwas Wissen anwendet und logisch nachdenkt. Vor allem, wenn man einen kühlen Kopf behäl und nicht gleich panisch reagiert.

Merkmale der Mail

Es gibt einige Merkmale in diesem Beispiel, die darauf hinzeigen, dass es sich um einen Fake und Betrugsversuch handelt.

Datum und Uhrzeit

Betrachten wir erst einmal das Datum und die Uhrzeit. Der 18.5.17 war in diesem Fall ein Donnerstag. Nicht selten sind laut Mailprogramm diese Mitteilungen an einem Samstag oder Sonntag geschrieben. Welches Unternehmen schreibt am Wochenende Mahnungen? Die wenigsten. Denn das Rechnungswesen ist selten am Wochenende aktiv und prüft daher an Sams- und Sonntage bestimmt keine Zahlungseingänge.

Die angezeigte Uhrzeit – in der Regel die Zeit, zu der der Absender auf den Senden-Button drückt – ist mit 5:30 Uhr angegeben. Kein normalsterblicher Mitarbeiter in einer Finanzabteilung arbeitet um diese Uhrzeit.

Rechtschreibfehler in der Adresse des Schuldners

Wenn Rechtschreibfehler in der Adresse auftauchen, z.B. Groß- / Kleinschreibung, ist etwas nicht ganz koscher.

Klar, wer arbeitet macht Fehler. Aber in der Regel wird dieses doch noch einmal gegen geprüft. Schließlich wäre die Mahnung ja ein Beweismittel fürs Gericht. Und solche Formfehler – wenn auch an sich unbedeutend – sind peinlich.

Falsche Adresse des Schuldners

Kommt die Mail von einem „Anwalt“ oder Inkassobüro, darf so etwas gar nicht passieren. Die Adresse muss stimmen. Schließlich werden die für die Adressermittlung bezahlt. Und man braucht im Zweifelsfall (wenn der Schuldner nicht zahlt) eine ladungsfähige Adresse.

Absender

In diesem Fall schreibt „Abrechnung GiroPay24 GmbH“. Könnte gut sein. Aber sucht man die Firma im Internet, findet man sie nicht!

Auch die Mailadresse „support@giropay.com“ passt nicht. Keine Abrechnungsstelle, keine Rechnungswesenabteilung wird in der Mailadresse „support“ führen. Das ist – zumindest in Deutschland – der englische Begriff für technische Hilfe/Unterstützung. Warum sollte also die technische Hotline sich um Abrechnungen kümmern.

Auch die Domain macht stutzig. Wenn die Firma Giropay24 heißt, warum ist dann ihre Mail-Domain anders? Im Beispiel ähnlich. Aber es gibt auch Fälle, in der sie ganz anders ist. Im obigen Beispiel „giropay.com“. Die Website der Domain sieht mehr als interessant aus!

Website der Domain giropay.com
Website der Domain giropay.com am 21.5.17

Bei dem Chinesisch auf der Seite, ist es erstaunlich, dass man in nahezu perfektem Deutsch angeschrieben wird, nicht in Englisch.

Fehlendes Mailimpressum

Die Bezeichnung „Giropay24 GmbH“ läßt vermuten, dass es sich um ein Unternehmen des deutschsprachigen Raumes handelt. Die Abkürzung GmbH (für Gesellschaft mit beschränkter Haftung) wird mehrheitlich in Deutschland verwendet. Auch in Österreich ist die Geschäftsform bekannt, wird aber oft mit Ges.m.b.H. abgekürzt. In der Schweiz verwendet man mehr die italienische, französische oder rätoromanische Bezeichnung und damit Abkürzung

Es liegt also nahe, dass einem ein deutsches Unternehmen vorgegaukelt werden soll. Mails von Unternehmen müssen jedoch ein Impressum haben (EU-Vorgabe!), welches dem Impressum von Geschäftsbriefen entlehnt. In diesem muss für die „GiroPay24 GmbH“

  • der Firmenname
  • die Anschrift
  • Bezeichnung der Rechtsform
  • Ort der Handelsniederlassung
  • Registergericht und Hadelsregisternummer
  • Vor- und Nachnamen der Geschäftsführer sowie des falls vorhanden Aufsichtsratsvorsitzenden

angegeben sein. In der Regel steht auch unterhalb des Namens, die Position des Schreibenden.

Da diese Informationen fehlen, handelt es sich um kein offizielles Geschäftsschreiben

Vorgehen von Giropay

Neben den genannten Gründen, warum Du im obigen Beispiel einen Fake im Postfach hattest, hilft Dir auch Überlegen weiter. Denn was macht Giropay eigentlich?

Giropay ist ein Service, mit dem das Überweisen bei Onlin-Einkäufen erleichtert wird. Nach dem Kauf wirst Du nach Angabe Deiner Bank mit dieser Verbunden und tätigst über das Online Banking mit PIN und Tan Deine Überweisung. Mehr macht – einfach gesagt — Giropay nicht.

Da Du Giropay nicht beauftragst, Geld von Deinem Konto abzu heben und auf ein anderes (das des Verkäufers) zu transferieren, kannst Du auch nicht bei Giropay in Zahlungsrückstand geraten.

Auch bei dem Händler ist ein Zahlungsrückstand über diesen Weg nicht möglich. Denn wenn Dein Konto nicht gedeckt sein sollte, führt die Bank die Zahlung nicht aus. Der Händler erhält von Deiner Bank keine Zahlungsankündigung. Der Weg ist verbaut und Du kannst nur per Rechnung, späterer Vorkasse oder Nachnahme (oder einen anderen Weg wie Kreditkarte, Paypal…) zahlen.

Da Du bei Giropay nicht in Zahlunsrückstand kommen kannst, kannst Du von dem Service auch keine Mahnung erhalten!

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