Reiserücktritt-Versicherung leistet bei Vorerkrankung nicht

Eine Reiserücktrittsversicherung soll vor den Reisekosten schützen, wenn man aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen (z.B. unvorhersehbare Arbeitslosigkeit) seinen geplanten Urlaub nicht antreten kann.

Immer wieder treffen sich jedoch Versicherte und Versicherer vor Gericht, weil die versprochene Leistung nach einem Reiserücktritt verweigert wird. Dies geschieht vor allem dann, wenn es sich um Krankheitsfälle handelt und die Reise daraufhin nicht angetreten worden ist.

Interessant und wichtig für den Versicherten ist hierbei: Ist bei Kauf der Reise und Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung schon absehbar, dass man voraussichtlich die Reise aus Krankheitsgründen nicht antreten kann, stehen einem keine Erstattungen der Kosten zu. Also: eine bekannte Vorerkrankung zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses entbindet den Versicherer von der Leistungspflicht. Da hilft dann auch keine Klage.

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