Wichtige Versicherungen für Lehrlinge: Unfallversicherung

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Willkommen, Dein Berufsleben fängt an. Und damit beginnt der Weg in die Selbstständigkeit. Weg von den Eltern und dem behüteten Heim. Mit dem Ende der Schulzeit kommt man in einen neuen Lebensabschnitt – die Berufsausbildung. Und da muss man einiges bedenken, was man bisher nicht brauchte. Daher ist es wichtig, sich mit den sinnvollen Absicherungs- und Vorsorgemaßnahmen für Auszubildende zu beschäftigen.

Auch wenn man sich als Berufseinsteiger nicht gerade für ein solches Thema interessiert, schließlich ist man ja noch jung und gesund und vollkommen motiviert und dynamisch, kann sich die Frage schnell stellen. Denn je nach dem, was man als Lehrling für einen Ausbildungsberuf ausgewählt hat, ist man mehr oder weniger großen und vor allem offensichtlichen gesundheitlichen Gefahren während der Arbeitszeit ausgesetzt. Da ist es egal, ob man einen handwerklichen Beruf erlernt oder einen kaufmännischen Beruf im Büro erlernt, Unfälle können immer und jederzeit passieren.

Aber, was ist, wenn das gerade passiert?

Immer wieder hört man von Unfällen während der Arbeitszeit. Viele gehen glimpflich aus, z.B. der Schnitt am Bogen Papier. Aber andere sind schwerwiegend, führen zu schweren Verletzungen oder gar zu dauerhaften Schäden.

Aus diesem Grund (und nicht nur aus diesem) wurde im 19. Jahrhundert in Deutschland im Rahmen verschiedenster Sozialgesetze die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ins Leben gerufen. In dieser sind sämtliche Mitarbeiter, also auch Du als Lehrling, sämtlicher Unternehmen in Deutschland automatisch versichert. Diese Versicherung erfolgt durch den Arbeitgeber über die entsprechende zuständige Berufsgenossenschaft. Und das der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer – und damit auch die Lehrlinge – in dieser Versicherung versichern muss, trägt er auch die Beiträge. Daher ist für viele diese Versicherung vollkommen unbekannt.

Die gesetzliche Unfallversicherung – und hier reden wir nicht über die Sonderfälle – schützt jedoch den Versicherten nur zu gewissen Zeiten. Der Schutz tritt erst auf dem Weg zur Arbeitsstätte ab Verlassen seines Wohnhauses ein und endet optimal beim Betreten des eigenen Wohnhauses nach Arbeitsschluss. Also hilft die Versicherung nur bei Unfällen, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung oder in Zusammenhang mit der Tätigkeit und dem Broterwerb stehen. Eine Ausnahme beim Schutz stellt zum Beispiel das Verlassen des Betriebs dar, um bei Bäcker gegenüber seine Pausenversorgung zu beschaffen oder der Halt auf dem Rückweg nach Hause im Supermarkt, um etwas fürs Abendessen zu besorgen – nicht beruflich bedingtes Verlassen der Betriebsstätte oder das Unterbrechen der Heimfahrt sind „privat Vergnügen“ und im Falle eines Unfalles Sache des Arbeitnehmers.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist also nur in der Leistungspflicht, wenn ein Unfall passiert, der in direktem Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit steht. Dabei unterstützt die Unfallversicherung zum einen den Arbeitgeber, um seinen Betrieb und damit die Arbeitsstätte sicherer zu machen bzw. wenn aufgrund eines betrieblichen Unfalls das Unfallopfer gesundheitlich beeinträchtigt ist, den entsprechenden Arbeitsplatz umzugestallten.

Das Ziel der Gesetzlichen Unfallversicherung ist definiert durch

  • das Ziel der Vermeidung von Unfällen,
  • die schnelle und weitestgehende Wiederherstellung der körperlichen Unversehrtheit des Verunfallten sowie
  • gegebenenfalls die Anpassung des Arbeitsplatzes an die körperlichen Beeinträchtigungen des Verunfallten

Der verunfallte Mitarbeiter erhält dagegen Leistungen, damit er möglichst schnell wieder in die berufliche Tätigkeit eingegliedert werden kann. Diese Maßnahmen liegen zum Beispiel in geeigneten Reha-Maßnahmen, Umschulungen, Lebenshilfe. Geldleistungen stehen da eher im Hintergrund.

Natürlich sind Sachleistungen, wenn Du sie bekommst gut. Jedoch federn sie deine Einkommenseinbußen nicht ab. Zudem bist Du nur etwa ein Drittel des Arbeitstages versichert.

Die restliche Zeit steht man ohne Unfallschutz da!

Was ist im Urlaub, Zu Hause und an Wochenenden? Da passiert nichts, oder?

Folgen aus Unfällen in der Freizeit und beim Sport oder während der Mittagspause werden durch die Gesetzliche Unfallversicherung nicht getragen.passieren steht man in der Regel ohne gesetzlichen Versicherungsschutz dar.

Unter anderem dafür gibt’s die private Unfallversicherung. Mit ihr sichert man sich jeden Tag über 24 Stunden ab. Es ist dabei egal, wann (morgens, mittags, nachts) und wo (zu Hause, im Skiurlaub in Österreich oder auf der Arbeit oder bei Surfen auf dem Baggersee) der Unfall passiert sowie wer daran die Schuld trägt. Oder ob gegenüber dem Unfallverursacher auch noch Ansprüche geltend gemacht werden können.

Die private Unfallversicherung zahlt je nach Vereinbarung z.B.  einen bestimmten Betrag, eine Rente, ein  Krankenhaustagegeld. Dazu kommt, dass bei neueren Unfallversicherungen Zusatzleistungen vereinbart werden können, so dass man schnell wieder fit wird und beispielsweise nicht allzu viel Stoff aus der Ausbildung nachgeholt werden muss.

Die Unfallversicherung kann meist durch ein Baukastenprinzip nach den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen individuell zusammengestellt werden.

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