Für den, der nun in die Lehre geht, wird sich einiges ändern. Insbesondere verdient man ab dem ersten Tag sein erstes Geld.
Damit das auch so bleibt und und man nicht innerhalb kürzester Zeit vor dem Nichts steht, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Denn obwohl man mit em ersten Lohn in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat man in den ersten Jahren keinen bzw. keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz — also keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vermindert man seine wirtschaftlichen / finanziellen Risiken aufgrund einer Erkrankung, eines übermäßigen Kräfteverfalls (z.B. Verschleiß) oder auch Unfalls nicht mehr seinen Beruf ausüben kann.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente solange, wie der Beruf nicht ausgeübt werden kann. So werden Einkommensverluste abmildert oder ganz abgefangen.