Debeka führt Service-Pauschale für Altverträge ein

Die Debeka Bausparkasse AG versendet derzeit die Steuerbescheinigungen. Bausparer mit hochverzinsten Altverträgen bekommen hierbei einen etwas dickeren Brief. Denn es liegen neben der Steuerbescheinigung auch noch eine Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge sowie ein Informationsbogen für Einleger bei.

Mit dem Informationsbogen teilt die Bausparkasse mit, dass die Einlagensicherung geändert worden ist. Lediglich 100.000,00 EUR pro Kunde sind maximal noch abgesichert. Das heißt: Wer mehrere Verträge bei der Bausparkasse hat und diese in Summe der aktuellen Kontostände die 100.000,00 EUR überschreiten sollten, der bekommt im Falle einer Insolvenz der Bausparkasse nicht mehr als diesen Betrag vom Sicherungsfonds zurück.

Schwerwiegender als dies ist jedoch die zweite Mitteilug. Hier wird der Kunde der Bausparverträge BS1 (Vertragsabschluss bis31. 12.1996, 1.1.1997 -31.12.1998, 1.1.1999 bis 31.12.2012 oder ab dem 1.1.2013)und BS2 mit, dass zukünftig sogenannte Servicepauschalen erhoben werden. Diese Betragen je nach dem Vertragstyp entweder 24 EUR (BS1-Verträge) oder 12 EUR (BS2-Verträge).

Während die Debeka nicht dem Bestreben anderer Bausparkassen gefolgt ist und hochverzinste Verträge einfach einseitig und grundlos gekündigt hat, werden nun die Altverträge durch diese Kosten zusätzlich belastet. Hierbei ist es egal, ob der Vertrag bedient (also Einzahlungen erfolgen) wird oder nicht. Der Wettbewerbsvorteil, den die Bausparverträge der Debeka hatten, nämlich, dass keine zusätzlichen Kosten erhoben werden ist damit verloren.

Der BS1, da er eher ein Sparvertrag, als ein Bausparvertrag ist, oftmals als VL-Vertrag verwendet. Durch die Servicepauschale wird der Bausparer als VL-Anlage unattraktiv. In der Regel fließt ein Monatsbeitrag nicht in die Sparleistung, sondern geht für die die Pauschale drauf. Kleinere, schlecht besparte Verträge bringen nicht einmal die Zinsen ein, um die Kosten zu decken.

Wenn Du betroffen bist, was kannst Du tun?

Du hast verschiedenen Möglichkeiten. Gut besparte Verträge könntest Du laufen lassen. Dabei sollten die jährliche Zinsgutschrift größer als die Serivcepauschale sein. Bei einem Vertrag mit jahresdurchschnittlich 3 % (das war so um 2009 / 2010) wäre das ein angesparter Betrag von etwa 800 EUR. Nur dann wird der Sparbetrag jährlich nicht weniger! Dein Vertrag wird jedoch zu einem „Null-Prozenter“

Die zweite Möglichkeit ist, das Du der Änderung widersprichst. Dies hat zur Folge, dass aufgrund des Widerspruchs die Bausparkasse den Vertrag kündigen wird und Dir das Geld zurück überweist. Sollte es sich hierbei um einen VL-Vertrag handeln, musst du in diesem Falle nicht nur den Arbeitgeber informieren, da er das Geld für Dich an die Bausparkasse abführt. Du musst eventuell auch steuerliche Auswirkungen berücksichtigen.
Ein Widerspruch ist relativ einfach: In einem 2 Zeiler teilst Du der Bausparkasse mit, dass Du der Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge widersprichst. Benenne dabei alle bei der Debeka bestehenden und betroffenen Bausparverträge, die in der Ansparung sind. Ansonsten gilt der Widerspruch eventuell nur für einen. Sende das Schreiben mit einem Einschreiben rechtzeitig ab. Es muss binnen 2 Monaten nach Erhalt der Änderung bei der Bausparkasse eingegangen sein!

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