Wie Du aktuelle Zinsen in die Zukunft rettest

In Zeiten niedriger Zinsen jubeln nicht nur die, die sich überlegen, eine Immobilie zu erwerben. Sondern auch die, die zu diesem Zeitpunkt die Chance haben, umzuschulden und so in den Vorzug niedriger Zinsen zu kommen. Jedoch müssen sowohl Immobilienerwerber und Umschuldner an die zukünftige Zinsentwicklung denken. Denn in 10 oder 15 Jahren ist die Zinssitation sicherlich anders. Daher ist es wichtig, die Zinsen aus der Niedrigzinsphase in die Zukunft zu retten.

Auch Immobilienbesitzer, die in einer solchen Phase nicht umschulden können, da jüngst ihre Verträge schon, aber zu höheren Zinsen, umgestellt worden sind bzw. erst in ein paar Jahren umgestellt werden können, haben die Chance niedrige Zinsen für die Umschuldung zu sichern.

Wie, werden wir hier zeigen. Und in diesem Zusammenhang bekommt plötzlich eine als tot erklärte Anlage ein ganz anderes Licht.

Immobilienkredite haben in der Regel eine Zinsbindung von 10 Jahren, selten 15 oder 20 Jahre. Das heißt, egal wie sich der Kreditzins am Markt entwickelt, um die Entwicklung der Zinsen des Kreditvertrags muss man sich nicht kümmern. Man weiß, dass mit jeder geleisteten Rate kontinuierlich der Tilgungsanteil steigt und der Zinsanteil sinkt. Nach der vereinbarten Zeit entfällt die Zinsbindung. Damit unterliegt der Kreditvertrag der aktuellen Zinsentwicklung. Dies bedeutet, dass im schlechtesten Fall jeden Monat der nominale Zinsanteil in der Rate schwanken kann. Bevor die Zinsbindung ausläuft, ist es daher ratsam, sich um eine Umschuldung und somit eine erneute Festschreibung der Zinsen zu kümmern. Schlecht ist es, wenn zu Zeiten der Umschuldung die Zinsen höher sind, als zum Zeitpunkt des Abschlusses des bestehenden Vertrags.

Was also machen?

Hier hilft der Bausparvertrag. Dabei darf man ihn nicht als Anlageform betrachten, mit dessen Hilfe man sich Kapital anspart, sondern als Zinsretter. Mit einer Laufzeit bis zum Auslaufen der Zinsbindung Ihres Kreditvertrags können Sie die niedrigen Zinsen in die Zukunft retten.

Während dieser Zeit muss 30% der Bausparsumme in den Vertrag angespart werden. Das bedeutet bei 100.000,00 EUR sind rund 33.000,00 EUR, bei 180.000,00 EUR 60.000,00 EUR anzusparen. Bei den beiden genannten Beträgen sind in 10 Jahren monatlich rund 270,00 EUR bzw. 500,00 EUR beiseite zulegen (Habenzinsen sind bei niedrigen Kreditzinsen sehr gering und sind daher hier einmal vernachlässigt). Eine Rücklage, die sich lohnen kann, obwohl die Rücklage kaum Zinsen bringt.

Zu dieser Rücklage kann zusätzlich noch die Wohnungsbauprämie hinzukommen, wenn Sie darauf Ansprüche haben und diese auch beantragen. Anspruch besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen 25.600,00 EUR (alleinstehend) bzw. 51.200,00 EUR (verheiratet) nicht übersteigt. Sie beträgt knapp 9% auf die geleisteten Einzahlungen und aufgelaufenen Zinsen, jedoch maximal 45,06 EUR bzw. 90,11 EUR. So gibt es durch den Staat wenigstens rund 450,00 / 900,00 EUR dazu. Etwa zwei Monatsbeträge.

Diese Rücklage bietet den Vorteil der Unabhängigkeit, wie man Sie am Ende verwendet. Sollten die Marktzinsen zum Zeitraum der Verhandlungen mit der Bank höher sein, als die Sollzinsen des Zinsretters, schuldet man über diesen um. Sind die Zinsen gleich oder besser für den Schuldner, dann nimmt man den Marktzins und läßt den Vertrag einfach liegen oder verwendet ihn für anderen Bedarf, wie zu Reparaturen, Umbau etc. am Haus.

Durch einen zusätzlichen Bausparvertrag schützen Sie sich also vor der Gefahr wieder steigender Zinsen und retten sich die aktuellen in die Zukunft. Rechnen Sie sich das durch und nutzen Sie diese Möglichkeit.

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